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Kundeninformation zur Umstellung auf 2G

Betrifft die Tarife Coworking, Shared Office, Virtual Office und Easy Meeting

Liebe Coworker, 

wir hatten die allgemeinen Änderungen der Nutzungs- und Hygieneregeln bereits an die gesamte Community kommuniziert. Da ihr mit euren Tarifen jedoch besonders von der Einführung von 3G bis zum 30.11. und 2G ab dem 01.12. betroffen seid, möchten wir euch unsere Gründe darlegen und die weitere Verfahrensweise erläutern.

Grundsätzliche Erwägungen

Die getroffene Entscheidung war sicherlich eine der schwierigsten Entscheidungen, die wir bislang zu treffen hatten und wir haben es uns wirklich nicht leicht gemacht. Unterschiedliche gesundheitliche, rechtliche, ethische und operative Aspekte kommen hier zusammen. Zudem ist der Umgang mit der Pandemie mittlerweile ein hochemotionales Thema geworden. Wir stützen unsere Maßnahmen zum einen auf geltendes Recht und zum anderen auf die Veröffentlichungen des Robert-Koch-Institutes und anderer öffentlicher Institutionen.

Neue Schutzmaßnahmen

Zunächst möchte ich euch einen kurzen Überblick über die zusätzlichen Maßnahmen geben, die seit dem 22.11. durch unser Team umgesetzt werden: 

  • Wir nehmen ab dem 22.11.21 keine neuen externen Raumbuchungen entgegen 
  • Für Neukunden: Coworking- , Shared Office, Virtual Office und Easy Meeting-Tarife können ab dem 22.11.21 nur noch bei Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises abgeschlossen werden 
  • Wir reduzieren die Kapazitäten in den offenen Arbeitsbereichen, standortabhängig werden ggf. keine neuen Kunden mehr aufgenommen 
  • Für Besichtigungstermine gilt 2G 
  • Für Testtage gilt 2G+  
  • Die Lounge- und Essensbereiche werden für die gemeinsame Nutzung gesperrt 
  • Selbsttests werden ab nun für  2,50 EUR /Stück (brutto) zur Verfügung gestellt (Austausch Beschilderung erfolgt in den kommenden Tagen)

Wir unternehmen also einiges, um euch ein möglichst sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Weitere Maßnahmen sind aktuell in Prüfung.

Begründung 2G Regelung

Gesetzliche Regelungen für den Sonderfall „Offener Arbeitsbereich im Coworking Space“ bestehen derzeit nach unserem Wissen nicht. Klar ist, dass im offenen Arbeitsbereich mindestens 3G eingehalten werden muss. Alles andere würde in Anbetracht der Gesamtsituation gegen das Rücksichtannahmegebot verstoßen und die gesellschaftlichen Anstrengungen zur Eindämmung der Pandemie unterwandern.

In Anbetracht der Tatsache, dass Ungeimpfte einem signifikant erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind (Quelle: RKI) und Antigen-Tests nicht zuverlässig genug Infektionen erkennen (Quelle:RKI), halten wir jedoch die Einführung von 2G für in der aktuellen Lage für notwendig.

Uns ist vollkommen bewusst, dass die Entscheidung gegen eine Corona-Impfung eine persönliche Entscheidung ist, die wir zu akzeptieren haben. Im Gegenzug bitten wir aber auch um Verständnis dafür, dass ein gemeinschaftlich genutzter Arbeitsraum unter den gegebenen Umständen schlicht der falsche Arbeitsort für ungeimpfte Menschen ist.

Härtefälle

Wir sind uns bewusst, dass es Härtefälle gibt, die sich aus schulmedizinisch festgestellten Gründen nicht impfen lassen können. Auch für diesen Personenkreis können wir leider keine Ausnahme von der 2G Regelung machen. Jedoch können unsere Gebietsleiter hier unter Umständen gute Alternativen anbieten. Bitte sprecht sie bei Bedarf dazu an.

Nächste Schritte

Ab dem 24.11. bis zum 30.11. gilt die 3G Regelung, bitte betretet das Work Inn nicht ohne gültigen, digitalen Impf- oder Genesenenzertifikat oder maximal 24h alten, offiziellen Testnachweis. Unsere Mitarbeiter sind angewiesen die digitalen Zertifikate zu prüfen. Das ist keine angenehme Aufgabe und wir bitten euch um eure Kooperation. Ab dem 01.12. darf das Work Inn nur noch bei nachgewiesenem Impf- oder Genesungsstatus betreten werden (2G).

Alle Menschen mit gültigen Impf- oder Genesenennachweis können sich bis zum 30.11. vor Ort durch unsere Mitarbeiter oder per Online-Termin für die weitere Nutzung freischalten lassen. Die Online-Termine können hier vereinbart werden.

Kunden die den Nachweis bis zum 30.11. nicht erbringen konnten, werden vorläufig gesperrt, aber nicht gekündigt. Eine nachträgliche Entsperrung durch entsprechenden Nachweis ist selbstverständlich möglich.

Kündigungsmöglichkeiten

Natürlich möchten wir keinen Coworker verlieren. Wir können jedoch verstehen, dass bei Ungeimpften der Wunsch nach Beendigung der Mitgliedschaft entsteht. In den meisten Fällen beträgt die Kündigungsfrist lediglich vier Wochen zum Monatsende und ermöglicht so (anders als bei vielen anderen Mitgliedschaften oder Abos) eine kurzfristige Kündigung.

Sollten Verträge länger laufen oder eine Kündigungsfrist von 4 Wochen als nicht akzeptabel empfunden werden, steht Tim Schabsky (Co-Founder und Geschäftsführer) für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Termine können hier vereinbart werden.

Unser Dank geht an die Community

Wir sind sehr dankbar, wie gut die Community auf die Herausforderungen der Pandemie reagiert und zusammengehalten hat. Unser Ziel ist es Menschen zusammenzubringen und daher fallen uns diese Schritte schwer. Wir hoffen, dass ihr die Schritte und Maßnahmen unabhängig vom Impfstatus nachvollziehen könnt und dass wir gemeinsam wieder unbeschwerte Zeiten erleben!

Dörte, Tim und das Work Inn-Team 

* Alle genannten Preise sind, wenn nicht anders beschrieben, Nettopreise.

Work Inn GmbH
Martin-Schmeißer-Weg 10
44227 Dortmund

info@workinn.de
0231 - 58 680 785

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