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Kundeninformation: Anpassung Verhaltens- und Hygieneregeln

Liebe Community, 

wir befinden uns leider in einer erneuten Corona-Welle mit steigenden Inzidenzzahlen und Hospitalisierungsraten. Der Gesetzgeber hat durch die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes die geltenden Regelungen und Einschränkungen angepasst. Die neue gesetzliche Lage (Stichwort 3G am Arbeitsplatz) und viel mehr noch die epidemiologische Situation machen es erforderlich, dass wir unser Hygiene- und Nutzungskonzept kurzfristig modifizieren.

Neben der Corona-Situation bereiten uns auch die zunehmende Spaltung der Gesellschaft und die nachvollziehbarerweise steigende Reizbarkeit Sorgen. Insbesondere fühlen wir mit den Menschen mit, die sich aus schulmedizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen und nun ohne eigenes Dazutun Einschränkungen und sozialem Druck ausgesetzt sind. 

Bei der Anpassung der Nutzungs- und Hygieneregeln mussten wir unterschiedlichste gesundheitliche, rechtliche, ethische, aber auch schlicht operative Aspekte berücksichtigen. Grundlagen sind neben geltendem Recht, insbesondere die Veröffentlichungen und Handlungsempfehlungen des Robert Koch Institutes. Wir haben uns bei der Abwägung unterschiedlicher berechtigter Interessen viel Mühe gegeben und hoffen einen möglichst angemessenen Weg beim Umgang mit dieser erneuten Ausnahmesituation gefunden zu haben. 

Folgende Regelungen werden umgesetzt: 

1.       Verschärfung der allgemeinen Hygieneregeln an den Work Inn-Standorten. Die genauen Maßnahmen findet ihr hier (u.a. keine neuen externen Raumbuchungen, keine gemeinsamen Mittagessen, Reduzierung der Kapazität im Open Space) 

2.       Neuregelungen für Nutzer separater Büros: Grundsätzlich gilt 3G am Arbeitsplatz. In der Pflicht stehen hier die Arbeitgeber. Von Selbstständigen mit eigenen Büros, aber ohne Angestellte vor Ort erwarten wir unabhängig von der rechtlichen Lage eine entsprechende Beachtung der 3G Regelung im Interesse aller im Workspace anwesenden Personen (Das Recht zur Prüfung behalten wir uns vor). 

3.       Neuregelungen für Coworking-, Shared Office-, Virtual Office und Easy Meeting-Tarife: Ab dem 24.11. bis zum 30.11. gilt für diese Mitgliedschaften die 3G Regelung. Ab dem 01.12.21 wird auf 2G umgestellt. Wir informieren die betroffenen Mitglieder separat über die Begründung und Umsetzungsdetails.  

4.       Neuregelungen zur Besprechungsraumnutzung: In allen Meeting- und Besprechungsräumen gilt ab dem 24.11.21 die 3G Regelung. Verantwortlich für die Durchsetzung ist der buchende Kunde. Bei bereits gebuchten externen Terminen kontrolliert Work Inn zusätzlich die Einhaltung und Durchführung. Bei Buchungen interner Kunden behalten wir uns das Recht zur zufälligen oder anlassbezogenen Prüfung der 3G Regelungen vor.  

Alle Maßnahmen basieren auf dem Sachstand vom 22.11.2021. Aufgrund der dynamischen Situation kann es auch kurzfristig zur Anpassung der Regelungen kommen. Wir möchten uns bei euch allen für den rücksichtsvollen Umgang untereinander und die Disziplin beim Einhalten der Regelungen bedanken und wünschen euch allen einen gesunden und möglichst unbeschwerten Jahresendspurt.

Bei Rückfragen stehen euch eure Ansprechpartner gerne zur Verfügung!

Happy Healthy Coworking 

Dörte, Tim und das gesamte Work Inn-Team 

* Alle genannten Preise sind, wenn nicht anders beschrieben, Nettopreise.

Work Inn GmbH
Martin-Schmeißer-Weg 10
44227 Dortmund

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